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   OVG Sachsen, 24.11.1992 - 3 S 347/92   

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https://dejure.org/1992,7434
OVG Sachsen, 24.11.1992 - 3 S 347/92 (https://dejure.org/1992,7434)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.11.1992 - 3 S 347/92 (https://dejure.org/1992,7434)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. November 1992 - 3 S 347/92 (https://dejure.org/1992,7434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; SächsPRG § 5 Abs. 1, § 10 § 29, § 32; VwGO § 80a Abs. 1 Nr. 2, § 80 a Abs. 3 S. 1, § 123 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswahlverfahren; Privater Rundfunkanbieter; Einstweiliger Rechtsschutz; Aufschiebende Wirkung; Einschätzungsprärogative; Verwaltungsgerichtliche Kontrolle

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.06.1992 - 7 B 81.92
    Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.1992 - 3 S 347/92
    Verfahrensfehler können durch eine Neubewertung des Sachverhalts bei Erlass des Widerspruchsbescheids geheilt werden (BVerwG, Beschluss v. 5.6.1992, BVerwG 7 B 81/92).

    Die Zulassungsentscheidung zugunsten eines privaten Rundfunkveranstalters ist das Ergebnis eines wertenden prognostischen Beurteilungs- und Auswahlvorgangs unter den Anbietern, bei welcher der Zulassungsbehörde eine Einschätzungsprärogative zukommt, die nur beschränkt verwaltungsgerichtlicher Kontrolle zugänglich ist (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.2.1992 - 10 S 278/91 - bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 5.6.1992 - BVerwG 7 B 81.92).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1988 - 10 S 2426/88

    Zulassung als privater Hörfunkveranstalter; Aufteilungsentscheidung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.1992 - 3 S 347/92
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die für sofort vollziehbar erklärte Zulassungsentscheidung eines privaten Rundfunkveranstalters ist durch Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des gegen die Zulassungsentscheidung gerichteten Rechtsmittels zu gewähren (wie VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.12.1988, ,VBlBW 1989, 211).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1992 - 10 S 278/91

    Frist für Bekanntgabe des Entscheidungsinhalts eines Urteils; Medienrechtliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.1992 - 3 S 347/92
    Die Zulassungsentscheidung zugunsten eines privaten Rundfunkveranstalters ist das Ergebnis eines wertenden prognostischen Beurteilungs- und Auswahlvorgangs unter den Anbietern, bei welcher der Zulassungsbehörde eine Einschätzungsprärogative zukommt, die nur beschränkt verwaltungsgerichtlicher Kontrolle zugänglich ist (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.2.1992 - 10 S 278/91 - bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 5.6.1992 - BVerwG 7 B 81.92).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2002 - 1 M 508/02
    Vielmehr bedarf es dann eines zusätzlichen Antrags nach § 123 VwGO (vgl. Eyermann-Happ a. a. O. , Funke-Kaiser, in Bader, VwGO, 2 Aufl. , § 80 Anm. 10, Sachs OVG, LKV 1993, 388, OVG Rh-Pf NVwZ 1990, 1087 [OVG Rheinland-Pfalz 25.06.1990 - 2 B 11182/90] ).
  • VGH Bayern, 06.06.2023 - 19 ZB 22.2560

    Widerruf der Zulassung zur Durchführung von allgemeinen Integrationskursen und

    Maßgeblich ist allein, dass der befangene Amtsträger ohne Einfluss auf die nach einer Neubewertung des Sachverhalts getroffene Entscheidung der Widerspruchsbehörde geblieben ist und insoweit auch nicht der "böse Schein" einer Einflussnahme besteht (BVerwG, U.v. 18.12.1987 - 4 C 9/86 - juris Rn. 40; B.v. 5.6.1992 - 7 B 81/92 - juris Rn. 3; OVG Berlin-Bbg, U.v. 21.2.2013 - OVG 81 D 2.10 - juris Rn. 42; SächsOVG, B.v. 24.11.1992 - 3 S 347/92 - LKV 1993, 388/389).
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